Wie die Gemeinde Oberglatt mitteilt, hat der Gemeinderat die Geschäftsordnung genehmigt und per 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.
Der Eingang des Gemeindehauses Oberglatt.
Der Eingang des Gemeindehauses Oberglatt. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Mit der Genehmigung der Teilrevision der Gemeindeordnung der Gemeinde Oberglatt per 1. Juli 2022 musste auch die Geschäftsordnung des Gemeinderates angepasst werden. Die neue Geschäftsordnung regelt insbesondere die Organisation der unterstellten und der beratenden Kommissionen. Dabei wurden grundsätzlich die Regelungen aus der bisherigen Gemeindeordnung übernommen.

Die Geschäftsordnung orientiert über die Regelungen für Behördenmitglieder und Verwaltungsangestellte und zeigt die Organisation und die Geschäftsführung des Gemeinderates auf. Weiter werden die Kompetenzdelegationen festgehalten und die Aufgaben für die Organisation und Leitung der Verwaltung werden aufgeführt. Der Gemeinderat hat die Geschäftsordnung genehmigt und per 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.

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