Wie die Gemeinde Oberglatt angibt, wird ab 2022 eine Zulage und Lohnerhöhung von 0,9 Prozent für Behörden, Funktionäre und Staats- und Gemeindepersonal gezahlt.
Gemeindehaus in Oberglatt.
Gemeindehaus in Oberglatt. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der Gemeinderat passt gemäss der Entschädigungsverordnung die Entschädigungen der Behördenmitglieder und nebenamtlichen Funktionären den Teuerungszulagen und Reallohnerhöhungen des Staats- und Gemeindepersonals an.

Der Regierungsrat hat für das Jahr 2022 eine Teuerungszulage beschlossen, die Jahresteuerung liegt bei 0,9 Prozent.

Der Gemeinderat hält fest, dass diese Teuerungszulage auch auf die Löhne des Gemeindepersonals und auf die Entschädigungen für Behörden, Kommissionen und Funktionären im Nebenamt ausgerichtet wird.

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