

Notwohnungen an der Bahnhofstrasse in Oberglatt

Wie die Gemeinde Oberglatt informiert, sind Gemeinden gesetzlich dazu verpflichtet, obdachlosen Personen eine Notwohnmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, wenn diese es aus eigener Kraft nicht schaffen, die Obdachlosigkeit zu verhindern. Die Liegenschaft an der Bahnhofstrasse ist im Besitz der Gemeinde Oberglatt und bietet heute Platz für 14 Personen, die von der Gemeinde unterstützt werden.
Die Ausnützung des Gebäudes liegt bei 73 Prozent und soll auf 100 Prozent erhöht werden. Eine eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe hat verschiedene Varianten geprüft und dem Gemeinderat diese unterbreitet. Der Gemeinderat hat die Variante «Neubau» genehmigt und unterbreitet diese wiederum der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2022. Bei einem Neubau können in der Liegenschaft bis zu 28 Personen untergebracht werden.
Das heute bestehende Gebäude ist veraltet und verbraucht, die Bausubstanz ist in die Jahre gekommen und erfüllt die wärmetechnischen und baurechtlichen Vorgaben nicht mehr. Eine Fremdvermietung wäre unzumutbar, da auch Sicherheitsbedenken bezüglich der Fluchtwege bestehen, die nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung deshalb die Bewilligung eines Objektkredits von 1’780’000 Franken für die Erstellung von Notwohnungen an der Bahnhofstrasse.