

Niederhasli rät, Heizungsersatz vorausschauend zu planen

Gemäss Beschluss des Regierungsrates sind das geänderte Energiegesetz (Umsetzung MuKEn 2014) und die entsprechenden Verordnungsänderungen am 1. September 2022 in Kraft getreten.
Massgebend für die Einhaltung der neuen Bestimmungen ist das Datum der Baubewilligung, nicht das Datum der Einreichung des Baugesuchs.
Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der Pandemie kommt es teilweise zu Engpässen bei Materiallieferungen im Heizungsbereich.
Längere Wartefristen für neue Heizsysteme
Zusammen mit dem Fachkräftemangel führt dies zu längeren Wartefristen für neue Heizsysteme. Ein Heizungsersatz sollte stets vorausschauend geplant werden.
In der momentanen Situation gilt dies ganz besonders.
Kommt es dennoch zum unerwarteten Ausfall einer Heizung, sind auf dem Markt mobile Mietheizungen zur Überbrückung erhältlich.
Zur frühzeitigen Information der Gemeinden und zu deren Unterstützung verschickt die Baudirektion ein Kreisschreiben.