Wie die Gemeinde Niederhasli angibt, hat sie sich mit den Auswirkungen der Reform der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL-Reform) auseinandergesetzt.
Bahnhof Niederhasli.
Bahnhof Niederhasli. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der Gemeinderat hat sich in den Jahren 2019 und 2020 verschiedentlich mit den Auswirkungen der Reform der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL-Reform) auf die Strukturen und das Dienstleistungsangebot innerhalb der Gemeinde Niederhasli auseinandergesetzt.

Es wurden auch Konsequenzen einer möglichen Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden oder gar einer Auslagerung des Bereichs Zusatzleistungen zur AHV/IV (ZL) aufgezeigt.

Der Gemeinderat hat sich damals entschieden, den Bereich ZL weiterhin eigenständig innerhalb der Gemeindeverwaltung zu betreiben und damit von einer Auslagerung abzusehen.

Es wurde bereits damals die Option der Einbindung weiterer Gemeinden der Region diskutiert.

Dielsdorf übernimmt im April die Betreuung des Fachbereichs

Es ist sehr erfreulich, dass mit der Gemeinde Dielsdorf nun eine Leistungsvereinbarung betreffend Durchführung der Zusatzleistungen abgeschlossen werden konnte.

Die Gemeindeverwaltung Niederhasli wird in Anbetracht bestehender Kündigungsfristen per 1. April 2024 die Betreuung dieses Fachbereichs im Auftrag der Gemeinde Dielsdorf übernehmen.

Dieses Mandat bringt verschiedene Vorteile mit sich.

Einerseits kann sich die Abteilung Soziales mit dem bewährten Team des Bereichs Zusatzleistungen dank den künftig erhöhten Fallzahlen bezüglich Fachlichkeit und Qualität noch mehr professionalisieren.

Zusätzliche personelle Ressourcen werden geschaffen

Weiter reduziert die Zusammenarbeit die finanzielle Belastung der Gemeinde für den Betrieb der diesbezüglichen Fachapplikation.

Der Bereich Zusatzleistungen ist heute personell und organisatorisch gut aufgestellt und kann den hohen Anforderungen in jeglicher Hinsicht gerecht werden.

Im Hinblick auf die Mandatsübernahme werden zu gegebener Zeit zusätzliche personelle Ressourcen geschaffen.

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