

Niederhasli genehmigt den Gestaltungsplan «Hofwisen»

Gestützt auf die Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) hat der Gemeinderat den sogenannten exekutiven privaten Gestaltungsplan «Hofwisen» an der Nöschikonerstrasse 4 in Niederhasli genehmigt.
Die Bau- und Planungskommission hat den Gestaltungsplan im Vorfeld geprüft und ihn dem Gemeinderat zur Genehmigung empfohlen.
Der Gestaltungsplanperimeter liegt am nördlichen Siedlungsrand des alten Dorfkerns von Niederhasli in der Kernzone drei unmittelbar neben dem Friedhof und angrenzend an die reformierte Kirche und das Kirchgemeindehaus.
Es soll Wohnraum entstehen
Der Gestaltungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für eine qualitätsvolle Überbauung mit hochwertigem Wohnraum und attraktiven Freiräumen.
Dies unter Berücksichtigung des empfindlichen Siedlungsrands und der nahen kommunalen und überkommunalen Schutzobjekte sowie einer zweckmässigen Erschliessung.
Das kantonale Amt für Raumentwicklung hat im Jahr 2021 im Rahmen einer Vorprüfung zum Gestaltungsplan Stellung genommen.
Es fehlt nur noch die Zustimmung des Kantons
Die öffentliche Auflage fand im Frühjahr 2021 statt. Es sind keine Einwendungen eingegangen, womit vom Verfassen eines diesbezüglichen Berichts abgesehen werden konnte.
Der Gestaltungsplan wird nun dem Regierungsrat des Kantons Zürich zur abschliessenden Genehmigung unterbreitet. Der anschliessende Vollzug obliegt dem Gemeinderat.