Wie die Gemeinde Niederhasli informiert, haben neu Gesuchsteller bis zu einem Alter von 20 Jahren keine Einbürgerungsgebühren mehr zu bezahlen.
Eingang zum Gemeindehaus Niederhasli.
Eingang zum Gemeindehaus Niederhasli. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Das kommunale Gebührenreglement wurde einer Teilrevision unterzogen.

Anpassungsbedarf bestand im Zusammenhang mit neuen übergeordneten Bestimmungen, insbesondere bei den Einbürgerungsgebühren.

Der Verfahrensprozess wird sich ändern

Neu haben Gesuchsteller bis zu einem Alter von 20 Jahren keine Einbürgerungsgebühren mehr zu bezahlen.

Ebenso entfällt per 1. Januar 2023 die bisherige Unterscheidung zwischen Personen mit und ohne Rechtsanspruch auf das Schweizer Bürgerrecht.

Auch der Verfahrensprozess wird sich ändern. Künftig wird die Einbürgerungsgebühr vom Kanton einverlangt und anschliessend den Gemeinden überwiesen.

Die neuen Tarife treten per 1. Januar 2023 in Kraft

Neben diesen Änderungen bei den Gebührenstrukturen des Bürgerrechts hat der Gemeinderat einzelne Anpassungen bei den Bereichen Einwohnerdienste und Bestattungen beschlossen und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Der Beschluss wird unter Bekanntgabe der Rekursfrist amtlich publiziert. Die neuen Tarife sollen allesamt per 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Wie alle massgebenden Gemeinde- und Behördenerlasse kann die neue Fassung des Gebührenreglements auf der Gemeindewebseite innerhalb der systematischen Rechtssammlung eingesehen werden.

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