Auf dem Friedhof Oberglatt werden diverse Urnen und Erdgräber geräumt. Angehörige, die Grabsteine behalten möchten, müssen sich bis Ende August 2022 melden.
Der Eingang des Gemeindehauses Oberglatt.
Der Eingang des Gemeindehauses Oberglatt. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Wie die Gemeinde Oberglatt berichtet, ist auf dem Friedhof für die Erdgräber Nummer 211 bis 242 und die Urnengräber Nummer 87 bis 99, welche zwischen 1997 und 2000 angelegt wurden, die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren abgelaufen. Sie werden im September 2022 aus Platzgründen aufgehoben.

Die Kostenschätzung beläuft sich auf 10'000 Franken. Die Aufhebung wird amtlich publiziert. Auf dem Friedhof sowie beim Gemeindehaus wird mit Plakaten auf die Grabräumungen hingewiesen.

Angehörige müssen sich bis Ende August 2022 bei der Gemeinde melden, falls sie den Grabstein anderweitig verwenden möchten.

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