

Erneuerungswahl Friedensrichteramt – Einleitung Vorverfahren

Im Jahr 2021 stehen in allen Städten und Gemeinden des Kantons Zürich die Gesamterneuerungswahlen der Friedensrichterinnen und Friedensrichter für die Amtsdauer 2021-2027 an. In der Gemeinde Niederhasli ist die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter gemäss Gemeindeordnung an der Urne zu wählen. Es gelten dabei die Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte und es kommt das Wahlverfahren mit gedruckten Wahlvorschlägen zur Anwendung.
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für diese Erneuerungswahl auf den ordentlichen Abstimmungstermin vom 7. März 2021 angeordnet. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 13. Juni 2021 stattfinden.
Das Vorverfahren für die Erneuerungswahl wird am Donnerstag, 22. Oktober 2020 mit der amtlichen Publikation der Wahlanordnung eingeleitet. In Anwendung der massgebenden Bestimmungen der Gemeindeordnung sind Wahlvorschläge bis spätestens am 11. November 2020 beim Gemeinderat einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Niederhasli hat.
Die aktuelle Friedensrichterin Claudia Suppiger Kleiner hat dem Gemeinderat vorzeitig mitgeteilt, dass sie nach Ablauf der laufenden Amtsperiode zurücktreten und somit nicht für eine weitere Amtszeit kandidieren wird. Claudia Suppiger Kleiner hat das Amt seit dem Frühjahr 2009 inne.