Wie die Gemeinde Oberglatt informiert, legt der Gemeinderat für das Jahr 2023 den 3. und den 7. Dezember 2023 als Daten für Sonntagsverkäufe fest.
Ein Bahngleis beim Bahnhof Oberglatt.
Ein Bahngleis beim Bahnhof Oberglatt. - Nau.ch / Miriam Danielsson
Ad

Die Gemeinden im Kanton Zürich können jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich maximal vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich ist.

Hohe Feiertage (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, eidgenössischer Bettag und Weihnachten) sind davon ausgenommen.

Sonntagsverkäufe für das Jahr 2023

An den durch die Gemeinde gemeldeten Sonntagen kann auf dem Gebiet der Gemeinde Oberglatt das Verkaufspersonal ohne weitere Bewilligung beschäftigt werden und die Läden des Detailhandels können ohne weitere Bewilligung offengehalten werden.

Die Vorschriften des Arbeitsgesetzes sind einzuhalten.

Für das Jahr 2023 legt der Gemeinderat den 3. Dezember 2023 und den 7. Dezember 2023 als Daten für Sonntagsverkäufe fest.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

PfingstenOsternKarfreitagDatenOberglatt