Wie die Gemeinde Bülach angibt, wurde am 1. November 2023 ein Antrag für die Verabschiedung der neuen Beitragsverordnung an das Stadtparlament überwiesen.
Bezirksgebäude Bülach
Bezirksgebäude Bülach - Keystone
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Der Stadtrat hat am 1. November 2023 Antrag und Weisung an das Stadtparlament für die Verabschiedung der neuen Beitragsverordnung mit integrierter Rabatt-Tabelle und Festlegung des Inkraftsetzungstermins überwiesen.

Antrag und Weisung steht auf der Webseite der Gemeinde zur Verfügung.

Der Stadtrat hat dem Stadtparlament bereits im Dezember 2020 Antrag und Weisung zur Überarbeitung der Beitragsverordnung (BVO) über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung unterbreitet.

Weitreichende Änderungen an Beitragsverordnung präsentiert

In der Folge hat das Stadtparlament den Stadtrat im Juni 2021 beauftragt, die Rabatt-Tabelle im Anhang der BVO anzupassen.

Der Stadtrat hat daraufhin entschieden, dem Stadtparlament nicht nur die angepasste Rabatt-Tabelle, sondern auch einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Dieser liegt nun vor.

Der Gegenvorschlag geht bewusst und mit einer klaren Zielsetzung über die ursprünglich 2021 vom Stadtparlament geforderten Anpassungen hinaus.

Stadtrat hebt Beitragsverordnung auf neues Level

Der amtierende Stadtrat ist der Ansicht, dass der Gegenvorschlag in einem ausgewogenen Kosten-Nutzen-Vergleich steht.

Damit können sowohl Familien mit tiefen als auch mittleren Einkommen entlastet, Working-Poor verhindert, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt sowie Investitionen in finanzielle und personelle Ressourcen im Bereich der frühen Förderung und Integration gestützt werden.

So wie es die Legislaturziele 2022 bis 2026 vorsehen.

Die Stadt Bülach betreibt damit nicht nur eine familienfreundliche Sozialpolitik, sondern auch eine wettbewerbsfähige Standortpolitik im Vergleich mit anderen Gemeinden.

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