

Grabs: Individuelle Prämienverbilligung 2022

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2022 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten.
Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2022 massgebend. Auf der Internetseite ist eine Selbstberechnung möglich. Das elektronische Formular kann seit Anfang 2022 online ausgefüllt und abgeschickt werden.
Einreichefrist der individuellen Prämienverbilligung 2022
Die Gemeinde Grabs bittet der Bevölkerung unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2022 zu beachten. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.
Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Grabser AHV-Zweigstelle oder auf der Internetseite.