

Grabs erfüllt die Bedingungen bei der Lohngleichheitsanalyse

Wie die Gemeinde Grabs mitteilt, verpflichtet das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) seit 1. Juli 2020, bei allen Arbeitgebenden mit 100 oder mehr Mitarbeitenden bis spätestens Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und darüber zu informieren. Die Arbeitgebenden im öffentlich-rechtlichen Sektor sind zudem zur Veröffentlichung der Ergebnisse bis spätestens 30. Juni 2023 verpflichtet.
In Grabs wurde die Lohngleichheitsanalyse im Frühjahr 2021 erstellt und von der BDO AG, St.Gallen auf Vollständigkeit überprüft. Das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse liegt innerhalb der Toleranzschwelle.
Einzelne Ungleichheiten korrigiert
Die im Beschaffungswesen des Bundes geltenden Bedingungen in Hinblick auf die Einhaltung der Lohngleichheit sind mit diesem Ergebnis ebenso erfüllt wie die Verpflichtungen aus Artikel 13 des revidierten Gleichstellungsgesetzes.
Einzelne Ungleichheiten wurden durch die notwendigen Korrekturmassnahmen bereits behoben.