

Buchs SG: Mitwirkung zur Umlegung der Auelistrasse

Wie die Gemeinde Buchs berichtet, läuft vom 30. November 2021 bis zum 10. Januar 2022 die Frist für die öffentliche Mitwirkung am Teilzonen- und Teilstrassenplan Umlegung Aeulistrasse.
Um eine effiziente Auswertung der Stellungnahmen zu ermöglichen, wird dazu erstmals die digitale Plattform «E-Mitwirkung» eingesetzt. Mit diesem Pilotprojekt werden Erfahrungen für die spätere Mitwirkung im Ortsplanungsprozess gesammelt.
Das Planungsgebiet liegt im nördlichen Teil der Stadt Buchs und umfasst insgesamt fünf Grundstücke, die allesamt im Besitz der Politischen Gemeinde Buchs sind. Auf dem Grundstück Nr. 2848 mit einem Baurecht der Politischen Gemeinde befinden sich die bestehenden Alterswohnungen Wetti.
Die Grundstücke Nr. 2424 und 2610 werden bis zum Umzug in den Neubau noch von der International School Rheintal (ISR) genutzt.
Digitale Plattform «E-Mitwirkung»
Auf dem Grundstück Nr. 3365 befindet sich die Kindertagesstätte Schatzchischta, und das Grundstück Nr. 3364 ist das Strassengrundstück der Aeulistrasse. Das Planungsgebiet ist allseitig von Wohnbauten umgeben.
Mitwirkung für alle einfacher
Um die Mitwirkung für alle Beteiligten einfach und effizient zu gestalten, wird erstmalig die digitale Plattform «E-Mitwirkung» eingesetzt. Sie ermöglicht eine einfache, anwenderorientierte Onlineerfassung der Stellungnahmen.
Die Lösung wird schweizweit erfolgreich eingesetzt und erfüllt höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards.
Der Prozess der digitalen Mitwirkung ermöglicht einerseits eine unkomplizierte Erfassung der Stellungnahmen seitens der Bevölkerung und erweiterter Anspruchsgruppen, andererseits kann die Gemeinde die elektronisch eingereichten Anliegen papierlos und damit deutlich effizienter auswerten und bearbeiten.
Nach wie vor auch in Papierform
Dies auch im Hinblick auf die spätere umfassende Mitwirkung im Ortsplanungsprozess. Der Stadtrat und die Verwaltung freuen sich, mit der digitalen Mitwirkung einen innovativen neuen Weg zu gehen, und danken den Mitwirkenden für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen bis zum 10. Januar 2022.
Alternativ können Mitwirkungsbegehren mit Antrag und Begründung nach wie vor auch in Papierform bei der Bauverwaltung, St. Gallerstrasse 2, Postfach, 9471 Buchs, eingereicht werden.
Die Planunterlagen sind über die E-Mitwirkung abrufbar oder können im Rathaus Buchs, Bauverwaltung (Büro Nr. 315), eingesehen werden.
Die Mitwirkungsbegehren werden geprüft und dem Stadtrat mit den Planerlassen vorgelegt. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur digitalen Mitwirkung finden sich online.