Die Gemeinde Lüpfig teilt mit, dass das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern bis Ende Juli vorgenommen werden soll.
Strasse (Symbolbild)
Strasse (Symbolbild) - Gemeinde Thun
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Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden. Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen 4,50 m und über Gehwegen 2,50 m.

An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.

Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden. Das Zurückschneiden soll bis Ende Juli vorgenommen werden .

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