Wie die Gemeinde Wallbach erinnert, ist das seit 21. Februar 2022 angeordnete Fahrverbot am Heidigraben- und Rütiweg zu beachten.
Umleitung.
Umleitung. - Pixabay/Oliver Graumnitz
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Die Bauarbeiten an der Rheinstrasse haben begonnen. Der Verkehr wird seit dem 21. Februar 2022 über das Unterdorf, Rote Gasse, Alter Forstweg umgeleitet. Um den Verkehrsfluss, aber auch die Verkehrssicherheit der Fussgänger und Velofahrer zu gewährleisten, hat der Gemeinderat bereits verschiedene temporäre Verkehrsanordnungen verfügt.

Ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrsmassnahmen ist das Fahrverbot am Heidigrabenweg. Über den Heidigrabenweg werden die Fussgänger und der Veloverkehr umgeleitet. Ein Kreuzen von Pkws ist nicht möglich. Es dürfen deshalb nur die Entsorgungsfahrzeuge und Zubringerdienste sowie die Anwohner, welche zu ihrer Liegenschaft am Heidigrabenweg fahren müssen, diesen auch Befahren.

Der Heidigrabenweg ist nicht als Abkürzung zu benützen

Im Übrigen kann auch die Privatstrasse «Rütiweg» nicht als Abkürzung befahren werden.

Weiter wird den Fussgängern empfohlen, nicht den alten Forstweg als Verbindung zur Roten Gasse zu benützen, sondern die Rheinstrasse bis zum Abzweiger Heidigrabenweg und dort die Fusswegverbindung über den Rebackerweg.

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass mit den Verkehrsanordnungen gewohnte Wege aufgegeben und Umwege in Kauf genommen werden müssen. Ziel aller Massnahmen ist es, die neue Verkehrssituation ohne Unfälle zu meistern.

Dazu gehört auch das Anpassen der Geschwindigkeit. Die Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde ist nur dort möglich, wo es die Verkehrsverhältnisse auch zulassen. Fahrzeugführer müssen die Fahrgeschwindigkeit so wählen, dass sie bei verschiedenen Verkehrsverhältnissen ihr Fahrzeug beherrschen und ihren Vorsichtspflichten nachkommen können.

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