

Brugg
Vorübergehendes Parkverbot auf dem Rebackerweg in Wallbach
Wie die Gemeinde Wallbach informiert, besteht für die Dauer der Bauarbeiten ein beidseitiges Parkverbot auf dem Rebackerweg.

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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation hat der Gemeinderat entschieden, für die Dauer der Bauarbeiten im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmassnahmen und der Uferaufwertung am Rhein sowie mit der Strassensanierung an der Rheinstrasse Nord, Etappe Chalch-Fabriggli, eine temporäre Verkehrsbeschränkung zu verfügen.
Auf dem Rebackerweg besteht beidseitiges Parkierverbot in der Zeit von Montag bis Freitag ausgenommen Feiertage jeweils von 6 Uhr bis 18 Uhr.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im kantonalen Amtsblatt bis 1. April 2022 schriftlich beim Gemeinderat in Wallbach einzureichen.
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