

Villnachern: Kommunale Gesamterneuerungswahlen

Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat Stimmen erhalten kann.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der
Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag einzureichen. Diese Frist läuft am Freitag, 30. April 2021 um 12:00 Uhr ab. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.
Den Wahlvorschlägen sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Anmeldeformulare können auf der Gemeindekanzlei, oder auf der Homepage bezogen werden.