Wie die Gemeinde Villigen mitteilt, wurde im August 2022 das für die Schulanlage Erbslet bestehende Verbot für Motorwagen und Motorräder auf Mofas erweitert.
Villigen. (Symbolbild) - villigen.ch
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Am 27. November 2006 hat der Gemeinderat die Einfahrt zur Schulanlage Erbslet ab der Schul- und Erbsletstrasse für Motorwagen und Motorräder ausgenommen Güterumschlag verboten.

Aufgrund eines Unfalls mit einem Mofalenker Ende Mai 2022 entschied der Gemeinderat, das Fahrverbot auf Mofas zu erweitern. Aus diesem Grund wird die nachfolgende Verkehrsbeschränkung veröffentlicht.

Ersatz eines Signals

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation wird die Verkehrsbeschränkung angepasst von bisher Verbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Güterumschlag auf neu Verbot für Motorwagen, Motorräder und Mofas ausgenommen Güterumschlag.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 12. August bis 12. September 2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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