

Restkostenfinanzierung für Sonderschulen, Heime und Werkstätten

Gemäss Betreuungsgesetz tragen der Kanton und die Gemeinden die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemeinsam. Der Kantonsanteil beträgt 60 % und der Gemeindeanteil 40 %.
Die Umlage auf die Gemeinden erfolgt nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl. Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), Aarau, hat der Gemeinde Fislisbach im Mai 2018 den provisorischen Kostenanteil für die Restkostenfinanzierung der Sonderschulen, Heime und Werkstätten des Beitragsjahres 2018 mit CHF 1'301'429 oder CHF 234.40/Einwohner zuhanden des Gemeindebudgets 2019 mitgeteilt.
Die definitive Abrechnung des BKS beträgt nun CHF 1'247'993.45 oder CHF 224.21/Einwohner (Berechnungsgrundlage: Einwohnerbestand von 5'566 per 30.06.2018). Für das Beitragsjahr 2017 hatte die Gemeinde Fislisbach einen Gemeindebeitrag von CHF 1'290'848.70 zu leisten.
Das BKS hat der Gemeinde Fislisbach für das Beitragsjahr 2019 einen prov. Gemeindebeitrag von CHF 1'329'626 oder CHF 238.88/Einwohner zuhanden des Budgets 2020 angekündigt.