

Positive Steuerentwicklung für Remetschwil

Wie die Gemeinde Remetschwil berichtet, waren im Budget 2021 in allen Steuerkategorien Nettoeinnahmen von insgesamt 7'230'300 Franken vorgesehen. Die Rechnung 2021 weist mit 8'291'782,85 Franken einen Anstieg beim Gesamtsteuerertrag aus.
Damit liegt der effektive Steuerertrag 2021 um 1'061'482,85 Franken oder um rund 12,80 Prozent über dem Budgetbetrag.
Einkommens- und Vermögenssteuern
Höhere Erträge waren insbesondere bei den Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen aus den Vorjahren zu verzeichnen. In den Vorjahren konnten für das Jahr 2021 Mehreinnahmen von 577'550,45 Franken verzeichnet werden.
Die Sollstellungen für das Rechnungsjahr liegen um 329'766,90 Franken über den Erwartungen. Gründe für die Mehrerträge der Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen sind vereinzelte Einwohner mit erhöhten Einkommen, welche aufgrund der Vorjahre zu tief sollgestellt wurden.
Grundpfandrecht
Per 1. Januar 2020 wurden im Kanton Aargau das gesetzliche Grundpfandrecht eingeführt. Der Käufer einer Liegenschaft kann sich mit der Einzahlung eines pauschalen Betrags von 3 Prozent des Kaufpreises an die Steuerbehörde gegen eine spätere Inpflichtnahme aus dem Grundpfandrecht absichern.
Die Zahlungseingänge dienen als Absicherungen gegen das Grundpfandrecht (=keine Steuern) und sind somit nicht im Steuerertrag zu verbuchen. Mit dem Jahresabschluss 2021 wurden somit die Absicherungen gegen das Grundpfandrecht in Höhe von 261'114,55 Franken(Natürliche Personen: 253'222,50 Franken, Juristische Personen 7892,05 Franken) abgegrenzt.
Spät bezahlte Steuern
Auf zu spät bezahlten Steuern wurden 7155,40 Franken(Vorjahr 6300,85 Franken) an Verzugszinsen eingenommen. An Vergütungszinsen wurden 4412,55 Franken gewährt (Vorjahr 3786,95 Franken).
Der Vergütungszinssatz wurde wie bereits im Vorjahr auf 0,1 Prozent belassen. Für Mahnungen, Betreibungen im Bezugsverfahren und Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen wurden im Rechnungsjahr 11'517,75 Franken (Vorjahr 7220,95 Franken), Anteil Gemeinde, eingenommen.
Der Steuerausstand (= fakturiert, aber noch nicht bezahlt) per 31. Dezember 2021 Anteil Gemeindesteuern beträgt 674'997,25 Franken oder 8,37 Prozent der Sollstellung (2020: 7,50 Prozent, 2019: 4,88 Prozent, 2018: 7,93 Prozent 2017: 12,71 Prozent).
Bussen im Steuerwesen
Gemäss Artikel 253 Absatz 2 des Steuergesetzes fällt die Hälfte der vom Kantonalen Steueramt verfügten Ordnungsbussen (infolge Nichtabgabe der Steuererklärung) den Gemeinden zu. Für das Rechnungsjahr 2021 belaufen sich die vereinnahmten Bussen auf 37'779,10 Franken, wovon die Gemeinde 18'889,60 Franken erhält.