

Oberrohrdorf schliesst neuen «Abwasserabnahmevertrag»

Die Gemeinderäte von Niederrohrdorf und Oberrohrdorf haben im Jahr 2002 einen gemeinsamen «Abwasserabnahmevertrag» unterzeichnet.
Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen öffentlichrechtlichen Gemeindevertrag, welcher die Erstellung, die Benützung und den Unterhalt der Abwasserkanäle und Regenbecken regelt, da beide Gemeinden ihre Abwässer in die ARA Region Mellingen entwässern.
Aufgrund der natürlichen geografischen Situation fliesst das Oberrohrdorfer Abwasser durch Kanalisationsleitungen und Regenbecken der Gemeinde Niederrohrdorf.
Der «Abwasserabnahmevertrag» wurde den neuen Gegebenheiten angepasst
In den Vertragsbestimmungen ist enthalten, dass der «Abwasserabnahmevertrag» den neuen Gegebenheiten angepasst werden muss, wenn der Bauzonenplan oder der GEP (Generelle Entwässerungsplan) einer Gemeinde geändert wird und die Menge des zugeführten Abwassers wesentlich erhöht wird.
Da die gemeinsame «Generelle Entwässerungsplanung GEP 2» abgeschlossen werden konnte, wurde das Vertragswerk nun überarbeitet und gutgeheissen.
Der neue Vertrag ist seit Anfang Jahr 2023 in Kraft.