Wie die Gemeinde Gebenstorf informiert, kann die Bevölkerung vom 16. Juni bis 19. August 2022 bei der Entwicklung des Gebietes Geelig mitwirken.
Die Gemeinde in Gebenstorf.
Die Gemeinde in Gebenstorf. - Nau.ch / jpix.ch
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Das Gebiet Geelig ist im kantonalen Richtplan als Wohnschwerpunkt festgesetzt und bietet grosse innere Siedlungsreserven. Das Quartier hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und stellt für die Gemeinde Gebenstorf eine wichtige Versorgungsfunktion dar.

Das Gebiet Geelig beinhaltet heute neben einer Vielzahl an Verkaufsgeschäften auch Gewerbe-, Wohnbauten und öffentliche Bauten wie das Gemeindehaus. Aufgrund der zu erwartenden Dynamik bietet sich nun die einmalige Chance, das grosse Entwicklungspotenzial des Geelig auszuschöpfen und in geeignete Bahnen zu lenken.

Im Jahr 2018 wurde für das Gebiet Geelig dazu in einem ersten Schritt ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet. Dieses sieht die Transformation des heutigen, durch Einkaufsnutzungen geprägten, südlichen Teils in ein attraktives, mischgenutztes Zentrumsquartier vor. Das Gebiet der Kiesgrube soll langfristig in Wohnnutzung überführt werden.

Es wurde ein Entwicklungsrichtplan erarbeitet

Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem REK wurden in der Folge im Rahmen eines Entwicklungsrichtplans (ERP), welcher in den Jahren 2019–2021 erarbeitet wurde, überprüft, vertieft und insbesondere bezüglich der Abstimmung von Siedlung und Verkehr gesichert.

Der ERP ist die Grundlage, für das Gebiet Geelig eine qualitativ hochstehende städtebauliche Situation zu schaffen und eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde Gebenstorf herbeizuführen. Durch festgelegte Regeln werden städtebauliche Akzente geschaffen sowie Nutzungsprofile für die einzelnen Teilgebiete definiert.

Mit Erlass durch den Gemeinderat kommt dem Entwicklungsrichtplan eine behördenverbindliche Wirkung zu. Er bildet die Koordinationsgrundlage für die baulichen Entwicklungen des Gebietes und stellt für die Behörden eine Beurteilungsgrundlage für die weiteren Planungen wie Teilzonenplanänderung, Erschliessungs- und Gestaltungspläne und Baugesuch dar.

Die Unterlagen zur Mitwirkung sind online aufrufbar

Der Gemeinderat von Gebenstorf möchte über den aktuellen Stand im Detail informieren und die Meinung der Bevölkerung im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung einholen.

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert vom 16. Juni bis 19. August 2022. Sämtliche Planunterlagen liegen während dieser Zeit bei der Abteilung Bau und Planung zur Einsichtnahme auf. Die Dokumente werden ebenfalls auf der Gemeindewebseite publiziert.

Sprechstunden für die Bevölkerung werden angeboten

Während der Mitwirkung bietet die Gemeinde am 7. Juli und 9. August 2022 jeweils von 16 bis 19 Uhr Sprechstunden an, an welchen Fachleute und Vertreter der Gemeinde der Bevölkerung gerne die Inhalte des ERP Geelig erläutern und Fragen beantworten.

Ab dem 16. Juni 2022 kann man sich bei der Abteilung Bau und Planung telefonisch oder per E-Mail für die Sprechstunden anmelden.

Zur Mitwirkung sind alle Interessierten eingeladen. Hinweise und Anträge (mit Begründung) zum Planungsentwurf sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Gebenstorf, Vogelsangstrasse 2, 5412 Gebenstorf, einzureichen.

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