

Hochwassersicherer Ausbau im Bereich Chamstrasse

Gleichzeitig mit den Akten und Plänen des Wasserbauprojektes liegt auch der Plan des Gewässerraums für den Gfängbach für diesen Abschnitt gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 auf. Einsprache gegen dieses Projekt und/oder gegen den Gewässerraum können innert einer Frist von 30 Tagen, die am 17. August 2019 abläuft, mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Gemeinderatskanzlei Knonau zuhanden der Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, erhoben werden.
Die Akten und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindekanzlei, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die Pläne können zudem unter www.amtliche-nachrichten.ch digital abgerufen werden.
Des Weiteren sind die Pläne auf der Gemeindewebseite (www.knonau.ch) unter der Rubrik: Politik - Projekte - Tempo 30 / Chamstrasse verfügbar. Akten wie technische Berichte können in Papierform eingesehen werden oder bei der Gemeindekanzlei bestellt werden.