

Gebenstorf über die Beherbergung von Ukrainern und Status S

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe lanciert das Gastfamilienprojekt für geflüchtete Personen. Durch den Krieg in der Ukraine sind enorm viele Ukrainer auf der Flucht nach Westeuropa.
Das Staatssekretariat für Migration in Zusammenarbeit mit den Kantonen teilt mit, dass die Bundes- und kantonalen Infrastrukturen für die Aufnahme und Sicherstellung von Unterkünften nicht ausreichend sind und man ist auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen.
So kann man in der Gemeinde Gebenstorf helfen
Zum einen kann man Sachleistungen spenden oder sich freiwillig für die Begleitung der geflüchteten Personen melden. Solche Sammelaktionen werden privat durchgeführt und stehen derzeit in keinem Zusammenhang mit der Gemeinde. Zum anderen kann man auch private Unterkünfte zur Verfügung stellen.
Falls bei der Unterbringung durch die Gemeinde Bedarf an Mobiliar oder anderen Sachartikeln besteht, wird die Gemeinde einen entsprechenden Aufruf tätigen.
Ukrainer in der Schweiz können privat untergebracht werden
Wie das das Staatssekretariat für Migration mitteilt, können Ukrainer mit biometrischen Pässen sich visumsfrei 90 Tage lang im Schengen-Raum aufhalten. Während dieser Zeit ist eine private Unterkunft ohne Weiteres möglich. Danach müssen die Ukrainer ihren weiteren Aufenthalt in der Schweiz regeln. Ist ihnen dies möglich, so steht einer weiteren Unterbringung bei Privaten nichts entgegen.
Eine Privatperson kann ukrainische Staatsangehörige freiwillig und ohne Vergütung bei sich zu Hause aufnehmen, sofern die Unterbringung kostenlos ist. Wenn die Person gegen Bezahlung beherbergt wird, muss ihre Ankunft bei der zuständigen Gemeindebehörde gemeldet werden. Mehr Informationen dazu findet man auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Das Staatssekretariat für Migration arbeitet mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und der Organisation Campax zusammen. Weitere Informationen zur Beherbergung von flüchtenden Personen aus der Ukraine findet man auf deren Webseite.
Falls die Unterbringung von Flüchtlingen durch Privatpersonen nicht unentgeltlich erfolgen kann, sind die beiden Vertragsparteien selbst verantwortlich für eine entsprechende Schriftlichkeit. Die Gemeinde wird nicht als Vertragspartei fungieren.
Finanzielle Unterstützung durch die Gemeinden
Flüchtlinge mit dem Status S (bereits registrierte Personen), welche nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, können beim Sozialdienst der Gemeinden ein Gesuch um Sozialhilfe stellen.
Auf der Webseite der Gemeinde Gebenstorf sind zudem alle wichtigen Links zu den Themen aufgeschaltet.