Wie die Gemeinde Gebenstorf berichtet, werden Grundeigentümer aufgerufen, ihre in den Verkehrsraum ragenden Pflanzen ordnungsgemäss zurückzuschneiden.
Die Gemeinde Gebenstorf.
Die Gemeinde Gebenstorf. - Nau.ch / jpix.ch
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Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden gebeten, gemäss Baugesetz ihre auf die Strasse oder das Trottoir überhängenden Bäume und Sträucher ordentlich zurückzuschneiden.

Äste müssen mindestens auf eine Höhe von 4,50 Meter über der Strasse respektive 2,50 Meter über dem Trottoir entfernt werden.

Ganz besonders ist darauf zu achten, dass die Sichtzonen freigehalten werden sowie Verkehrssignalisationen, Strassenbeschilderungen und Strassenlampen nicht verdeckt sind.

Auch die Zugänglichkeit zu den Hydranten muss gewährleistet sein. Damit Bäume und Sträucher gut gedeihen können, ist es sinnvoll, den Rückschnitt mindestens zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst vorzunehmen. Bei Fragen gibt die Abteilung Bau und Planung gerne weitere Auskünfte.

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