

Birrhard informiert zu den Gebühren im Mahnwesen Steuern

Per 1. Januar 2019 hat der Regierungsrat kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen in Kraft gesetzt. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen: erste Mahnung Steuererklärung 35 Franken, zweite Mahnung Steuererklärung 50 Franken.
Wenn man eine Fristerstreckung benötigt, muss diese rechtzeitig über die entsprechende Seite gemäss Aufdruck auf der Steuererklärung verlangt werden.
Für verspätete Zahlungen
Die Kosten für eine Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand betragen 35 Franken, für die Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand 100 Franken.
Bei Zahlungsschwierigkeiten muss der Einwohner rechtzeitig vor Verfall mit der Abteilung Finanzen Kontakt aufnehmen, damit eine Lösung gefunden werden kann. Andernfalls fallen Inkassogebühren an.