In Birr sind per Januar 2022 neue gesetzliche Bestimmungen im Bereich Kaminfegerdienste, Feuerungskontrolle und kommunaler Brandschutz in Kraft getreten.

Wie die Gemeinde Birr informiert, sind per Januar 2022 verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen im Bereich Kaminfegerdienste, Feuerungskontrolle und kommunaler Brandschutz in Kraft getreten. Unter anderem liegt der Unterhalt von Feuerungsanlagen neu in der Eigenverantwortung der Eigentümer und Eigentümerinnen.

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Infolge Wegfall des Kaminfegermonopols entscheiden diese künftig, ob die Feuerungsanlage von einem Feuerungskontrolleur oder einer Feuerungskontrolleurin mit Zulassung ihrer Wahl oder vom amtlichen Kontrolleur der Gemeinde überprüft werden soll. Die Anlagen sind in zweckmässigen Zeitabständen durch eine in der Kaminfegerliste des AGVs registrierte Fachperson reinigen und kontrollieren zu lassen. Nur so bleibt der Versicherungsschutz im Schadenfall gewährleistet.

Registrierung

Verantwortlich für die Registrierung und periodische Messung im Sinne der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) bleibt die Gemeinde. Die Funktion des amtlichen Feuerungskontrolleurs (Kaminfeger) in der Gemeinde Birr wird weiterhin durch das Kaminfegergeschäft Roger Spörri, Birmenstorf, ausgeführt.

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