Wie der Gemeinderat Villnachern berichtet, soll die Bevölkerung, insbesondere Familien das Badi Gelände auch ohne Hauptschwimmbecken zum Entspannen nutzen.
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Wieser war ehemaliger Gemeinderat von Rudolfstetten AG. (Symbolbild) - Keystone
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Das Projekt zur zukünftigen Nutzung des Badi-Areals wird so umgesetzt, wie anlässlich der Informationsveranstaltung vom 17. Oktober 2020 orientiert und in der Vorlage zur Gemeindeabstimmung vom 29. November 2020, informiert wurde. Das klare Abstimmungsresultat vom 29.11.2020, bestätigt den Gemeinderat in seinem Vorgehen.

Mitte April 2021, wurden die Auftragsvergaben an die beteiligten Firmen durch den Gemeinderat beschlossen. Bis Ende Mai 2021 werden nun die weiteren Arbeitsschritte und Meilensteine im Projekt festgelegt. Zusätzlich hat der Gemeinderat entschieden eine Projekt-Begleitgruppe aus der Bevölkerung zusammenzustellen, welche die Arbeiten und Ideen begutachten und begleiten soll.

Sobald diese nächsten Arbeitsschritte entschieden sind, wird der Gemeinderat ca. Ende Mai öffentlich wieder informieren. Zusätzlich soll ab Ende Mai, auf der Gemeinde-Homepage über den Projektstand, respektive Arbeiten informiert werden.

Grundsätzlich steht das Badi Gelände Villnachern der Bevölkerung für die Saison 2021, bis 30. September 2021 ohne einen offiziellen Badebetrieb während der Kiosk Öffnungszeiten zur Verfügung. Es sind keine grundlegenden Veränderungen zur letzten Saison geplant.

Der Gemeinderat will, dass die Bevölkerung insbesondere die Familien von Villnachern, das Badi Gelände auch ohne Hauptschwimmbecken zum Entspannen, für Spiele und gemeinsame Aktivitäten nutzen kann.

Die IG Badi beabsichtigt wieder ein kleines Schwimmbecken wie im letzten Jahr aufzustellen. Nach Möglichkeit soll dies umgesetzt werden. Zurzeit laufen noch die rechtlichen Abklärungen wegen den Verantwortlichkeiten.

Die IG-Badi plant verschiedene Event Anlässe ebenfalls wie der Kiosk Betreiber Ruedi Steigmeier. Die Aktivitäten werden auch laufend hier veröffentlicht.

Für die Benutzung des Badi Areals wird kein Eintritt erhoben, ausser für mögliche Benützungsanfragen für private Anlässe oder andere Organisationen (Vereine, Firmenanlässe etc.) Anfragen für solche Anlässe sind mit dem offiziellen Antragsformular an die Gemeindeverwaltung zu richten.

Für die Besucher und die Besucherinnen des Schwimmbadgeländes gelten die offiziellen Corona Vorgaben und Auflagen des Bundes und des Kantons sowie das Schutzkonzept vor Ort.

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