Das verstärkte Aufkommen von E-Mobility führt vermehrt dazu, dass Ladestationen installiert werden.
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Eine Ladestation für ein Elektroauto. (Symbolbild) - dpa/AFP/Archiv
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Das verstärkte Aufkommen von E-Mobility führt vermehrt dazu, dass Ladestationen installiert werden. Der zusätzliche Stromverbrauch hat Auswirkungen auf den Netzbetrieb – also auch auf jenen der Elektrizitätsversorgung Villigen.

Ladestationen dürfen deshalb nicht ohne Weiteres an das Stromnetz angeschlossen werden. Der mit dem Installationsauftrag betraute Elektrofachmann muss die Installation jeweils vorgängig dem zuständigen Netzbetreiber melden und eine Bewilligung einholen. Diese Pflicht besteht grundsätzlich für Anschlussleistungen ab 3.6 kW.

Nicht immer kann die gewünschte Leistung für das Laden der Fahrzeuge sichergestellt werden. Um unangenehme Situationen zu vermeiden, empfehlen die Netzbetreiber, bereits vor dem Kauf eines Elektrofahrzeugs bzw. einer Ladestation eine Bewilligung (Technisches Anschlussgesuch) zu beantragen. Ladestationen sind zudem sperrpflichtig, was bedeutet, dass der Netzbetreiber bei Netzüberlastung die Ladestation vom Netz trennen kann.

Ausserdem werden Grundeigentümer darauf hingewiesen, dass in Tiefgaragen, in denen mehrere Ladestationen installiert werden, zwingend ein Lademanagement erforderlich ist, welches die Energie für mehrere Ladestationen reguliert und so eine Überlastung der Hauszuleitung verhindert. Mit diesen Massnahmen können die Netzbetreiber ihrer Pflicht nachkommen und ein stabiles Stromnetz für alle Kundinnen und Kunden sicherstellen.

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