Wie Villnachern berichtet, können anspruchsberechtigte Jugendliche bis 12. November 2021 einen Antrag auf Unterstützung aus der Stiftung einreichen.
Gemeinde Villnachern. - Gemeinde Villnachern
Ad

Sämtliche Jugendliche, die in Villnachern wohnen oder heimatberechtigt sind, welche die Volksschule abgeschlossen haben und entweder eine Lehre absolvieren, eine Mittelschule (z.B. Wirtschaftsmittelschule oder Kantonsschule) oder eine Hochschule (ETH, Universität usw.) besuchen, werden mit jährlich CHF 200.00 aus dem Stiftungskapital der Adolf Hartmann-Stiftung unterstützt. Weiterbildungen werden nicht unterstützt.

Um den finanziellen Anspruch geltend zu machen, sind die berechtigten Personen angewiesen, sich bei der Abteilung Finanzen entweder schriftlich oder per E-Mail (finanzen@villnachern.ch) zu melden, mit Nachweis der entsprechenden Ausbildung (Kopie des Studienausweises, Lehrvertrag oder Ähnliches) und den Kontoverbindungen (IBAN).

Die Anmeldung hat bis Freitag, 12. November 2021 zu erfolgen. Verspätete Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

VillnachernWohnwelt