Die Abrechnungen für Ansprüche bei der Gemeinde Unterlunkhofen im Jahr 2021 sind bis spätestens am 15. Dezember 2021 bei der Abteilung Finanzen einzureichen.
Gemeindehaus in Unterlunkhofen im Kanton Aargau.
Gemeindehaus in Unterlunkhofen im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Unterlunkhofen berichtet, werden Lieferanten, Funktionäre, Behörden- und Kommissionsmitglieder gebeten, ihre Abrechnungen für Ansprüche bei der Gemeinde Unterlunkhofen im Jahr 2021, bis spätestens am 15. Dezember 2021 bei der Abteilung Finanzen einzureichen.

Damit die Beträge überwiesen werden können, ist ein Einzahlungsschein oder die Kontoverbindung (IBAN) beizulegen.

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