Im Februar wurde allen Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2018 zugestellt.
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Tiefes Einkommen schlägt sich auf die Lebensqualität nieder, besonders in der Pandemie. - Keystone
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Nun informiert die Abteilung Steuern, dass in den nächsten Wochen die ersten Mahnungen verschickt werden, dies an jene Steuerpflichtigen, welche bis zu diesem Zeitpunkt ihre Steuererklärung 2018 noch nicht eingereicht haben. Es wird deshalb dringend gebeten, die Deklarationen bis spätestens Ende Juni 2019 einzureichen oder eine entsprechende Fristverlängerung für den Abgabetermin zu beantragen (www.ag.ch/efristerstreckung).

Das kantonale Parlament hat im Jahre 2017 beschlossen, kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen einzuführen. Diese Änderung des Steuergesetzes wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Neu gilt unter anderem eine Mahngebühr von CHF 35 bei nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklärung. Eine zweite Mahnung kostet CHF 50.

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