Die Rechnungen für die Hundesteuer 2020/2021 werden den Hundehaltern voraussichtlich Ende April 2020 durch die Gemeindekanzlei zugestellt.
Hund
Frau geht mit ihrem Hund spazieren. (Symbolbild) - Keystone
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Die Rechnungen für die Hundesteuer 2020/2021 werden den Hundehaltern voraussichtlich Ende April 2020 durch die Gemeindekanzlei zugestellt. Halter, bei denen sich in Bezug auf die Hundehaltung eine Änderung ergeben hat (Todesfall des Tieres, Hal+erwechsel etc.), sollen sich bis 17. April 2020 schriftlich bei der Gemeindekanzlei melden (einwohnerkontrolle@stetten-ag. ch).

Neuhundehalter haben sich bei der Gemeindekanzlei mit dem Heimtierausweis / Heimtierpass, auf welchem sich der Hinweis bezüglich Mikro-Chip befindet, registrieren zu lassen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei. Tel. 056 485 85 50, zur Verfügung.

Hundekot

Alle Hundehalter sind verpflichtet, die «Häufchen» ihrer vierbeinigen Lieblinge zusammenzunehmen und ordnuingsgemäss zu entsorgen (Robidog). Das Versäubern lassen eines Hundes auf öffentlichem oder fremdem Grund, ohne den Hundekot unmittelbar einzusammeln, ist strafbar und wird mit einer Busse geahndet.

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