Wie die Gemeinde Oberlunkhofen mitteilt, gehört in die Grüngutsammlung nur verrottbares, organisches Material ohne Nylon- und Plastikschnüren.
Gemeindeverwaltung Oberlunkhofen im Kanton Aargau.
Gemeindeverwaltung Oberlunkhofen im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Leider kommt es immer wieder vor, dass Fremdstoffe im Grüngut zu finden sind.

Probleme bereiten den Betreibern der Kompostieranlage auch die vielen Plastiksäcke und die im Detailhandel erhältlichen Kompostbeutel (Compobags), welche anstelle mit verrottbarem, organischem Material immer wieder teilweise oder ganz mit Fremdstoffen gefüllt werden.

Diese «Compobags» sind seit 1. April 2023 im Grüngut verboten.

Die Bevölkerung wird daran erinnert, dass in die Grüngutsammlung nur verrottbares, organisches Material wie zum Beispiel pflanzliche Gartenabfälle, Rüstabfälle von Früchten und Gemüse, Rasenschnitt, Äste und Stauden, Kaffee- und Teesatz (ohne Kapseln), Schnittblumen und Topfpflanzen (ohne Behälter), Eierschalen gehören.

Nur kompostierbare Abfälle mit dem Grüngut entsorgen

Das Abfuhrunternehmen ist darauf angewiesen, Grüngutcontainer, welche Fremdstoffe enthalten, nicht mehr zu leeren.

Wichtig ist auch, dass Äste nur mit Hanfschnüren gebündelt werden. Astbündel mit Nylon- und Plastikschnüren werden von der Grüngutabfuhr ebenfalls nicht mitgenommen.

Die Bevölkerung soll helfen, den Aufwand zu minimieren, indem sie die Abfalltrennung konsequent und korrekt vornimmt und nur kompostierbare Abfälle mit dem Grüngut entsorgt.

So trägt man auch dazu bei, dass nicht Fremdstoffe über den Kompost auf die Felder und in die Gärten gelangen.

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