Im Reusstal soll eine neue Hochspannungsleitung entstehen. Jetzt hat der Bund entschieden: Nur ein Teilabschnitt wird unterirdisch verlaufen.
Hochspannungsleitung
Im Reusstal soll eine neue Hochspannungsleitung entstehen. Entgegen den Forderungen des Kantons wird allerdings nur ein Teilabschnitt unterirdisch verlaufen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuell entsteht eine neue Hochspannungsleitung zwischen Niederwil AG und Obfelden ZH.
  • Vier der insgesamt 17 Kilometer werden unterirdisch verlegt.
  • Diese Option stelle das Optimum für alle Beteiligten dar.
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Reusstal: Neue Hochspannungsleitung wird nur teilweise unterirdisch

Zwischen Niederwil AG und Obfelden ZH soll im Reusstal eine neue Hochspannungsleitung entstehen. Teilweise wird diese unterirdisch sein.

Im Reusstal soll die rund 17 Kilometer lange Hochspannungsleitung ersetzt werden. Die Strecke verläuft zwischen Niederwil AG und Obfelden ZH. Überdies soll die Leitung auf 380 Kilovolt aufgerüstet werden. Jetzt hat der Bundesrat entschieden: Rund vier Kilometer der neuen Hochspannungsleitung sollen unterirdisch verlegt werden.

Abschnitt der Hochspannungsleitung unterirdisch

Konkret wäre der Teilabschnitt bei der Querung der Reusslandschaft betroffen. Wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte, verlaufe die unterirdische Strecke zwischen Besenbüren und Jonen im Kanton Aargau.

Das betroffene Gebiet im Reusstal ist Teil des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Die Aargauer Kantonsregierung forderte deshalb, dass die gesamte Strecke der Hochspannungsleitung unterirdisch verkabelt werden sollte. Zumindest im Bereich der Siedlungsgebiete. Sie stützte damit die Anliegen der Region.

Hochspannungsleitung
Der Bund kann den Forderungen des Kantons Aargau nur teilweise entsprechen: Lediglich ein Abschnitt der neuen Hochspannungsleitung wird unterirdisch verlegt. (Symbolbild) - Keystone

Dieser Forderung könne gemäss Bundesrat allerdings nicht entsprochen werden. Grund dafür sei die «gesamtheitlichen Interessenabwägung». Die Beurteilung nach den Kriterien des Bewertungsschemas Übertragungsleitungen zeige, dass die nun festgesetzte Variante am wenigsten Nachteile bringe.

Siedlungsgebiete im Reusstal durch Rückbau entlastet

Diese Freileitung mit einer Erdverkabelung auf einem Teilabschnitt eigne sich aus Sicht von Raumplanung und Landschaftsschutz im Reusstal am besten. Im Bereich der Wohngebiete ermögliche der Korridor eine Leitungsführung mit ausreichend Abstand. Die Siedlungsgebiete würden so durch den Rückbau der bestehenden Leitung deutlich entlastet und aufgewertet, hält der Bundesrat fest.

Eine Verkabelung der ganzen Leitung oder überall im Bereich der Siedlungsgebiete sei auch aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Insbesondere falle eine Verkabelung durch Waldgebiet aus Gründen des gesetzlichen Waldschutzes ausser Betracht. Die dafür nötigen Rodungen, die enormen Eingriffe in den Boden und die damit verbundenen Umweltbelastungen wären gemäss Bundesrat unverhältnismässig.

Verbesserung bei Stromversorgung durch Hochspannungsleitung

Eine Kombination von mehreren Frei- und Kabelleitungsabschnitten hintereinander habe aus technischen Gründen ebenfalls verworfen werden müssen. Zudem würde eine solche Leitungsführung gemäss Bundesrat kaum Vorteile für den Umwelt- und Landschaftsschutz im Reusstal bringen. Es wären zusätzliche Übergangsbauwerke mit grossem Raumbedarf und erheblichen landschaftlichen Auswirkungen notwendig.

Konkret hiess der Bundesrat eine Änderung des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL Objektblatt 611) gut. Swissgrid, die Betreiberin des Schweizer Übertragungsnetzes, kann nun das Bauprojekt ausarbeiten.

Der Ersatz der bestehenden 220-Kilovolt-Übertragungsleitung durch eine 380-Kilovolt-Leitung soll die Stromversorgung verbessern und langfristig sichern. Dies betreffe die Verbraucherzentren im Raum Aargau, Zürich und der Innerschweiz.

Dazu plant Swissgrid eine Verstärkung der Übertragungsleitung zwischen Beznau AG und Mettlen LU. Diese Leitung ist Teil des strategischen nationalen Übertragungsnetzes, das der Bundesrat 2009 festgelegt hatte. Zudem ist sie Teil des «Strategischen Netzes 2025» von Swissgrid.

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