

Maskentragpflicht für den Besuch der Gemeindeverwaltung

Der Bundesrat hat an seiner gestrigen ausserordentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2020 mehrere schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen: Einschränkungen für private Veranstaltungen, keine öffentlichen Versammlungen von mehr als 15 Personen, ausgeweitete Maskenpflicht und Homeoffice. Einzelheiten dazu sind auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit BAG abrufbar.
So gilt ab sofort auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht, zum Beispiel in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theatern, Konzertlokalen, Innenräumen von zoologischen und botanischen Gärten und Tierparks, Restaurants, Bars, Discos, Spielsalons, Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer), Poststellen, Eingangs- und Garderobenräume von Schwimmbädern, Sportanlagen und Fitnesszentren, in Arztpraxen, Spitälern, Kirchen und religiösen Einrichtungen, Beratungsstellen und Quartierräumen.
Ebenso gilt eine Maskentragpflicht in jenen Teilen der öffentlichen Verwaltung, die dem Publikum zugänglich sind. Die Verwaltungsleitung hat auch für das Personal der Gemeindeverwaltung eine generelle Maskentragpflicht angeordnet, sobald direkter Kundenkontakt besteht oder der eigene Arbeitsplatz verlassen wird.
Man bittet die Bevölkerung erneut, die Gemeindeverwaltung nur in dringenden Fällen aufzusuchen, die eine persönliche Anwesenheit zwingend erfordern. In allen anderen Fällen sind die Bürgerinnen und Bürger gebeten, die digitalen Angebote auf der Gemeindehomepage zu nutzen und/oder die Gemeindeverwaltung telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Die Mitarbeitenden der Verwaltung helfen Ihnen gerne weiter.