

Kommunale Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025

Die gegenwärtige Amtsperiode läuft auf den 31. Dezember 2021 aus. Folglich finden in diesem Jahr in allen Gemeinden des Kantons Aargau die Gesamterneuerungswahlen für die kommende Legislatur 2022/2025 statt.
Gestützt auf den vom Regierungsrat festgelegten Terminrahmen hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang auf den 26. September 2021, gleichzeitig mit den eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen, festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang erfolgt am 28. November 2021.
Durch das Volk zu wählen sind die Gemeindeexekutive sowie die selbstständigen Kommissionen mit eigenen Entscheidungsbefugnissen:
5 Mitglieder des Gemeinderats mit gleichzeitiger Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann
3 Mitglieder der Finanzkommission
3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der regionalen Steuerkommission
2 Stimmenzähler und 2 Ersatzstimmenzähler als Mitglieder des Wahlbüros
Die Aufgaben der Schulpflege gehen aufgrund des Volksentscheids vom 27. September 2020 über die Neuorganisation der kommunalen Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule per 1. Januar 2022 an den Gemeinderat über. Die bisherige kommunale Schulbehörde wird deshalb Ende dieses Jahres aufgehoben.
Gemeindeammann Heinz Pfister und Vizeammann Kurt Süess haben ihren Verzicht auf eine erneute Kandidatur erklärt. Zudem treten Urs Lehner von der Finanzkommission sowie Liselotte Frei und Doris Niederer von den Stimmenzählerinnen nicht mehr an. Alle übrigen bisherigen Amtsträger stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung.
Die offizielle Verdankung und Verabschiedung der scheidenden Behörden- und Kommissionsmitglieder findet anlässlich der Gemeindeversammlung vom 11. November 2021 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis spätestens am Freitag, 13. August 2021, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten können sich gerne bei der Gemeindekanzlei melden, um mehr über die Aufgaben des Gemeinderats und der Kommissionen zu erfahren. Bei Fragen zum Wahlprozedere steht die Gemeindekanzlei ebenfalls gerne zur Verfügung.
Die entsprechenden Formulare für den ersten Wahlgang können ab sofort am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird.
Werden bei den Gemeindekommissionswahlen (Finanzkommission, Steuerkommission und Stimmenzähler/Wahlbüro) weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Bei der Wahl des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen; eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.
Der Gemeinderat dankt allen Interessierten für das Engagement zu Gunsten der Gemeindebevölkerung.