

Erfreulicher Steuerabschluss in Eggenwil für 2022

Gegenüber der Vorjahresrechnung 2021 kann ein Plus von 394'000 Franken oder 14,5 Prozent verzeichnet werden.
Bei den Sondersteuern, bestehend aus Nachsteuern und Bussen, Grundstückgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Hundesteuern resultiert ein Ertrag von 103'100 Franken gegenüber dem Budgetwert von 79'400 Franken.
Im Vorjahr wurden 174'500 Franken vereinnahmt. Der Hauptanteil der Sondersteuern 2022 entfällt auf Grundstückgewinnsteuern in Höhe von 87'000 Franken.
Die Steuerkraft ist so hoch wie zuletzt in 2009
Die Steuerkraft pro Einwohner (auf 100 Prozent umgerechneter Gemeindesteuersollbetrag, dividiert durch die Gesamteinwohnerzahl) steigt von 2539 Franken im Jahr 2021 auf 2828 Franken im Jahr 2022.
Damit ist die aktuelle Steuerkraft so hoch wie letztmals im Jahr 2009.
Der im Aargau seit 2017 zur Anwendung gelangende Normsteuerertrag pro Einwohner (berechnet aus den Steuern der natürlichen Personen nominiert mit dem mittleren Steuerfuss des Kantons sowie den Gemeindeanteilen an den Steuern der juristischen Personen, den Grundstückgewinn- und Erbschaftssteuern, dividiert durch die Gesamteinwohnerzahl) wird durch den Kanton berechnet und auf der Gemeindewebseite unter der Rubrik Zahlen und Fakten publiziert, sobald dieser bekannt ist.
8000 Franken Verzugszinsen wurden erhoben
Der Nettoausstand der Gemeindesteuern (provisorisch und definitiv veranlagt) betrug per Jahresende 187'500 Franken oder 6,2 Prozent (Vorjahr 7,8 Prozent).
Der Bruttoausstand belief sich auf 347'300 Franken oder 11,7 Prozent (11,7 Prozent), wovon 36, Prozent (37,6 Prozent) nicht in Verzug waren.
Für verspätete Steuerzahlungen wurden 8000 Franken Verzugszinsen erhoben. Auf der anderen Seite entrichtete die Gemeinde Vergütungszinsen im Betrag von 530 Franken.
Der Gemeinderat bewilligte keine Steuererlasse noch Rückkäufe
Auch im Rechnungsjahr 2022 hat der Gemeinderat als Bezugsbehörde weder Steuererlasse noch Rückkäufe von Verlustscheinen unter ihrem Wert (Teilverzicht) bewilligt.
Gemäss Steuergesetz fällt die Hälfte der vom kantonalen Steueramt verfügten Ordnungsbussen wegen Nichtabgabe der Steuererklärung den Gemeinden zu.
Aus dem Rechnungsjahr 2022 ergibt sich für Eggenwil ein Gemeindeanteil von 7200 Franken (Vorjahr: 6896 Franken).