

Die Hundesteuer ist in Jonen fällig

Ende April werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2022/2023 im Betrag von 120 Franken versandt.
Um Korrekturen und Stornierungen von Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehalter gebeten, Mutationen wie Neuzugang eines Hundes, Halterwechsel, Tod des Hundes und Adressänderungen von Hundehalter bis am 11. April 2022 dem Kundendienst Einwohner zu melden.
Zudem sollten Änderungen auch in der Hundedatenbank AMICUS vorgenommen werden. Gemäss dem seit 1. Mai 2012 gültigen Hundegesetz (HuG) sind für alle Hunde eine Kopie des Heimtierausweises oder Impfbüchlein abzugeben. Sofern diese Unterlagen noch nicht eingereicht wurden, kann man dies per Post oder E-Mail nachholen.
Für Rassetypen und deren Mischlinge, die als «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential» eingestuft sind, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden.