Wie die Gemeinde Berikon informiert, erfolgen schon Anfang Juli 2022 gebührenpflichtige Mahnungen für alle, die ihre Steuererklärung nicht abgegeben haben.
Gemeindeverwaltung Berikon im Kanton Aargau.
Gemeindeverwaltung Berikon im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Steuerpflichtige aus Berikon, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 noch nicht eingereicht und keine Firstverlängerung bei der Gemeinde beantragt haben, werden gebeten, die fällige Steuererklärung 2021 so bald als möglich bei der Gemeindeverwaltung von Berikon einzureichen. Die ersten gebührenpflichtigen Mahnungen erfolgen Anfang Juli 2022 für alle, die ihre Steuererklärung nicht abgegeben haben.

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