Die Gemeinde Jonen fordert die Hauseigentümer bis Ende August 2021 zum Zurückschneiden überhängender Äste auf.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Wie die Gemeinde Jonen mitteilt, ragen an einigen Stellen in der Gemeinde Äste von Bäumen und Sträuchern in Strassen und Gehwege hinein und behindern so das Befahren und Begehen derselben. Die notwendigen Sichtverhältnisse sind dadurch stark beeinträchtigt.

Auch Verkehrssignale, Strassenlampen, Wegleuchten, Hydranten und Strassenbezeichnungen sind an einigen Stellen durch Grünzeug abgedeckt und erfüllen so ihre Funktion nur noch bedingt. 

Der Gemeinderat ruft deshalb die Hauseigentümer dazu auf, die Bepflanzungen in ihren Gärten so rasch als möglich, spätestens aber bis 31. August 2021 zurückzuschneiden.

Bei Unterlassung droht eine Anzeige

Nach Ablauf dieser Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden – wo noch nicht erfolgt – ohne weitere Anzeige auf Kosten der säumigen Grundeigentümer durch den Forstbetrieb ausführen zu lassen.

Er weist schliesslich darauf hin, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Personen- und Sachschäden haftbar sind.

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