

Asylunterkunft bleibt voraussichtlich ein weiteres Jahr

Wie die Gemeinde Zufikon informiert, hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, mit Beschluss vom 5. April 2023, gestützt auf die Verordnung über die Bewältigung sozialer Notstände betreffend schutzsuchender Personen eine bis am 5. April 2025 befristete Baubewilligung für die Erstellung einer Asylunterkunft an der Aettigüpfstrasse, Parzelle Nr. 608, erteilt.
Die Flüchtlingssituation ist nach wie vor angespannt. Ob und wann sich eine Entspannung einstellt, ist ungewiss. Gemäss heutigem Kenntnisstand ist eine Prognose nicht möglich. Der Gemeinderat Zufikon erkennt die Notwenigkeit für Unterkünfte für Asylsuchende und wird die Wohnmodule an der Aettigüpfstrasse auch im kommenden Jahr benötigen.
Er hat entschieden, die provisorische Baute über das ordentliche Baubewilligungsverfahren für ein weiteres Jahr bewilligen zu lassen. Auf eine energetische Sanierung kann – aufgrund der befristeten Nutzung um ein weiteres Jahr – verzichtet werden. Das Baugesuch wird demnächst öffentlich aufgelegt.