

Oberwil BL publiziert Vergütungs- und Verzugszins für 2024

Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für frühzeitig einbezahlte Gemeindesteuern für das Jahr 2024 auf 1,5 Prozent festgelegt.
Der Zins liegt damit 0,7 Prozentpunkte über jenem des Kantons. Somit ist es für Oberwiler Steuerzahlende attraktiv, die Gemeindesteuern vor den Kantonssteuern zu bezahlen.
Diese Zinsgutschrift wird im Übrigen nicht besteuert. Der Verzugszins beträgt neu fünf Prozent.
Konkret ergeben sich damit für das Jahr 2024 1,5 Prozent Vergütungszins (2023: 0,3 Prozent) beziehungsweise fünf Prozent Verzugszinsen (2023: 5,5 Prozent) für die Gemeindesteuern.
Der Verzugszins liegt bei fünf Prozent
Steuerzahlende, die ihre Steuern frühzeitig bezahlen, erhalten damit ab Zahlungseingang nach dem 1. Januar 2024 bis zur Fälligkeit der Steuern am 31. Oktober 2024 maximal bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Steuerbetrages einen Zins von 1,5 Prozent.
Den Steuerpflichtigen die ihre Steuern trotz vorliegender provisorischer Steuerrechnung nicht bis zum Fälligkeitstermin begleichen, wird ab dem 1. November 2024 ein Verzugszins von fünf Prozent belastet.
Die genauen Ausführungen zu Vergütungs- und Verzugszins finden Einwohner im Steuerreglement der Gemeinde Oberwil in den Paragrafen 9 und 9a.