

Oberwil BL macht das Steuerzahlen attraktiv

Der Gemeinderat von Oberwil BL hat den Vergütungszins für frühzeitig einbezahlte Gemeindesteuern für das Jahr 2022 auf 0,3 Prozent festgelegt. Der Zins liegt 0,1 Prozent über jenem des Kantons. Somit ist es für Oberwiler Steuerzahlende attraktiv, die Gemeindesteuern vor den Kantonssteuern zu bezahlen. Diese Zinsgutschrift wird im Übrigen nicht besteuert. Der Verzugszins beträgt neu 5 Prozent.
Eine frühzeitige Zahlung der Steuern lohnt sich
Steuerzahlende, die ihre Steuern frühzeitig bezahlen, erhalten damit ab Zahlungseingang, nach dem 1. Januar 2022 bis zur Fälligkeit der Steuern am 31. Oktober 2022 maximal bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Steuerbetrages, einen Zins von 0,3 Prozent.
Den Steuerpflichtigen, die ihre Steuern trotz vorliegender provisorischer Steuerrechnung nicht bis zum Fälligkeitstermin begleichen, wird ab dem 1. November 2022 ein Verzugszins von 5 Prozent belastet.