

Oberwil BL genehmigt zwei Sonntagsverkäufe in 2024

Gestützt auf Artikel acht des Gesetzes vom 10. Juni 2010 über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf (Ruhetagsgesetz) sowie unter Berücksichtigung des Vorschlagsrechts von Wirtschaftskammer Baselland und Gewerkschaftsbund Baselland legt die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion jeweils die Daten für die Durchführung von Saisonverkäufen fest.
Die Verkaufsgeschäfte müssen sich nach den für ihre Standortgemeinde festgelegten Daten zur Durchführung der Saisonverkäufe richten.
Individuell angesetzte Sonntagsöffnungen mit der Beschäftigung von Angestellten sind nicht möglich und werden nicht bewilligt.
Der Oberwiler Gemeinderat hat die beiden Daten der Saison-Sonntagsverkäufe am Sonntag, 2. Juni 2024 und Sonntag, 27. Oktober 2024, zur Kenntnis genommen.