Wie die Gemeinde Bottmingen mitteilt, können Einwohner Personen nominieren, die sich mit besonderen Leistungen für das Wohl von Bottmingen ausgezeichnet haben.
Gemeindeverwaltung Bottmingen. - Gemeinde Bottmingen
Ad

Im kommenden Jahr 2022 wird erneut der Brotheimer Bryys in den Bereichen Gesellschaft, Kultur und Sport vergeben. Diesmal gibt es ein neues Konzept: Geehrt werden Personen oder Gruppen in Form einer einmaligen Prämie von 5'000 Franken für besondere Leistungen, die zum Wohle und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt von und für Bottmingen erbracht worden sind.

Zu nominierende Personen müssen entweder ihren Wohnsitz in Bottmingen haben oder Ortsbürger sein (bei einer Gruppe muss zumindest eine Person diese Voraussetzungen erfüllen). Nicht wählbar sind von nun an amtierende Gemeinderatsmitglieder, Verwaltungspersonen resp. -teams, Personen/Gruppen, die den Preis bereits einmal verliehen bekommen haben und Nominierte, deren Zustimmung für eine Entgegennahme des Preises nicht vorliegt.

Vorgeschlagene Kandidaten werden neu informiert

Neu werden die Personen, die für den Preis vorgeschlagen werden, informiert und gefragt, ob sie den Preis annehmen würden und mit einer öffentlichen Ehrung am Neujahrsapéro einverstanden sind.

Jeder Einwohner kann Vorschläge (mit Namen, Adresse der Person und ihrer persönlichen Begründung des Vorschlags) senden. Die vorgeschlagenen «Kandidaten», die sich einverstanden erklären, werden im letzten «BiBo» des Jahres vorgestellt.

Das Los entscheidet

Die Kommunale Ehrung findet am Sonntag, 9. Januar 2022, statt. Neu entscheidet das Los aus allen eingereichten und gültigen Vorschlägen – und nicht mehr wie bis anhin der Gemeinderat.

Vorschläge sollten bis zum Mittwoch, 10. November 2021, per E-Mail an Isabelle Saladin-Dulde mit dem Betreff: Brotheimer Bryys’ gesendet werden. Auf dem Postweg: Gemeindeverwaltung, I. Saladin-Dudle, Schulstrasse 1, 4103 Bottmingen oder direkt in den Gemeindeverwaltungsbriefkasten.

Wer jemanden vorschlägt, sollte nicht vergessen, seine Kontaktdaten anzugeben, damit ihm eine Eingangsbestätigunggesendet werden kann.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Franken