

Bottmingen: Störende Sträucher und Bäume zurückschneiden

Die Gemeinde Bottmingen erinnert alle Einwohner daran, dass Sträucher und Bäume, welche den Fussgänger- oder den rollenden Verkehr behindern, zurückgeschnitten werden müssen.
Schon wieder ist Mai, und Hecken und Sträucher sind ein gutes Stück gewachsen. Im Bereich von Trottoirs und Strassen behindern die Pflanzen teilweise Fussgänger, Velofahrer, parkierte Autos und den rollenden Verkehr.
Wo sie auf öffentliche Grünflächen ragen, beeinträchtigen sie zudem die Unterhaltsarbeiten der Gärtner und behindern die Strassenreinigung oder die Arbeiten der Kehrichtabfuhr und Feuerwehr.
Die Natur hält sich nicht an die Gesetze und Vorschriften der Menschen. Umso mehr ist es an der Gemeinde, gemeinsam mit den Einwohnern dafür zu sorgen, dass sich alle sicher und ungehindert auf öffentlichen Anlagen bewegen können.
Beim Zurückschneiden den vorgeschriebenen Abstand beachten
Artikel 28 des Strassenreglements besagt, dass über die Strassenlinie hinausragende Äste von Bäumen und Sträuchern über dem Trottoir oder Fussweg auf eine lichte Höhe von 2,50 Metern und über der Strasse auf eine Höhe von 4,50 Metern zurückgeschnitten werden müssen.
Wie jedes Frühjahr werden von der Gemeinde Heckenkontrollen durchgeführt. Deswegen bittet die Gemeinde die Einwohner, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die in das öffentliche Areal überhängenden Sträucher und Hecken ordnungsgemäss auf die Parzellengrenze zurückzuschneiden.
Rücksicht auf die einheimischen Vögel nehmen
Während der Brutzeit einheimischer Vögel (1. März bis 30. September) darf kein Radikalschnitt erfolgen. Es wird darum gebeten, eine manuelle Schere zu benutzen, einen sanften Schnitt durchzuführen und sich vorher zu vergewissern, dass in diesem Abschnitt keine Vögel brüten. Für den Heckenschnitt mit der elektrischen Heckenschere ist der Herbst die beste Zeit.