Wie die Gemeinde Bottmingen angibt, wird die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zur Grundlage der Kostenbeteiligung an der Entschädigung als gut erachtet.
Dorfmuseum und altes Schulhaus an der Therwiler Strasse in Bottmingen.
Dorfmuseum und altes Schulhaus an der Therwiler Strasse in Bottmingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Im Frühling 2020 betreuten zahlreiche Eltern aufgrund der ausserordentlichen Corona-Lage ihre Kinder zu Hause. Infolgedessen fielen Elternbeiträge an Einrichtungen zur Kinderbetreuung aus. Zur Sicherstellung des Angebots im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung und zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen für die privaten und öffentlichen Betreuungsinstitutionen erliessen Kanton und Bund verschiedene (Not-)Verordnungen.

Daraufhin leistete der Kanton Basel-Landschaft Entschädigungszahlungen an private und öffentliche Einrichtungen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung.

Da die Zuständigkeit für die öffentliche Mitfinanzierung der Kinderbetreuung gemäss Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung auch bei den Gemeinden liegt, soll mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes betreffs Kostentragung der Covid-19-bedingten Ausfallentschädigungen für die Kinderbetreuung die gesetzliche Grundlage für die Kostenbeteiligung der Gemeinden geschaffen werden.

Dabei einigte man (Kantons- und Gemeindevertretungen) sich auf folgenden Kostenteiler: Ein Viertel Bund, ein Viertel Kanton und die Hälfte die Gemeinden. Der Gemeinderat erachtet analog zum Verband BL Gemeinden das vorliegende Resultat mit einer Kostenteilung aller drei föderalen Ebenen als gute und tragfähige Kompromisslösung und befürwortet daher die vorgeschlagene Gesetzesänderung.

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