

Binningen informiert Einwohner über Lichtverschmutzung

Die Lichtverschmutzung hat über alle Masse zugenommen und muss zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt reduziert werden. Es gibt einfache Mittel, wie dies erreicht werden kann.
Die Gemeinde Binningen hat dafür ein Verbot nächtlicher Reklamebeleuchtungen und Einschränkungen bei den Aussenbeleuchtungen erlassen.
Weihnachtsbeleuchtung ist mit Mass erlaubt
Es gibt eine lange Tradition, die dunkle Weihnachtszeit mit Licht zu erhellen. Was früher mit Kerzen geschah, erfolgt heute mit elektrischem Licht.
Auch im Aussenbereich zieren Lichtdekorationen die Balkone, Fenster und Gärten sowie Strassen und Schaufenster.
Zehn Prozent des Stromverbrauchs für die Weihnachtsbeleuchtung entfallen in der Schweiz auf die Gemeinden.
Binningen verzichtet auf die Weihnachtsbeleuchtung
Die Gemeinde Binningen verzichtet dieses Jahr vollständig auf die Weihnachtsbeleuchtung. Die restlichen 90 Prozent werden je hälftig von Geschäften und privaten Haushalten verursacht.
Das Polizeireglement Binningen regelt die Vermeidung von Lichtimmissionen umfassend. Weihnachtsbeleuchtungen sind vom 20. November bis 20. Januar zugelassen. Dabei ist auch die Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen.
Was tun bei Klagen wegen Lichtverschmutzung?
Weihnachtsbeleuchtungen sollen nicht als Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt sowie bei Ferienabwesenheit ausgeschaltet werden.
Klagen bezüglich Lichtverschmutzung und Lichtimmissionen sind an die Gemeinde zu richten.
Weitere Informationen und ein Merkblatt mit einer Checkliste zur Beurteilung der eigenen Lichtinstallationen finden Einwohner auf der Webseite der Gemeinde, Stichwort Lichtverschmutzung.